Änderung des Betreuungsanspruchs

Liebe Eltern,

das Land Hessen hat die zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus verändert. Über die Veränderungen können Sie sich unter dem folgenden Link informieren:

https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/anpassungsverordnung_20.3.pdf

Nun gilt, dass es ausreichend ist, wenn ein Elternteil bzw. ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich arbeitet, der zur Gruppe der „kritischen Infrastruktur“ gehört. Dabei gilt nach wie vor, dass Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen wollen, eine entsprechende Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen müssen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation und politischen Vorgabe bitte ich Sie die Nutzung der Notbetreuung nur bei akutem Bedarf in Anspruch zu nehmen, da selbst die Zusammensetzung von Kleingruppen eine exponentielle Verbreitung des Virus` mit sich bringen kann.
Im Falle der Inanspruchnahme melden Sie sich bitte bei den Klassenlehrerinnen bis zum 23.03.2020 um 7.00Uhr und legen Sie bitte folgenden Antrag vor:

PDF Muster Notfallbetreuung

In dieser unsicheren und beklemmenden Zeit wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, achten Sie gut aufeinander, nutzen Sie die gemeinsame Zeit und BLEIBEN SIE GESUND!

Nico Somberg und das Team der Erpetalschule